Knapp 60 Millionen für St. Pölten?

geldzAm 4. April 2014 wurde bekannt, dass der Verfassungsgerichtshof mit seiner Feststellung vom 11. März 2014 erkannt hat, dass das entsprechende Landesgesetz verfassungswidrig ist, welches die übermäßig hohen Zahlungen der Stadt zur Finanzierung des Krankenhauses vorsehen.

Für St. Pölten könnte diese Entscheidung der Durchbruch im Gerichtsstreit zwischen Stadt St. Pölten und Land NÖ zur Krankenanstalten-Finanzierung sein. Dabei geht es um die strittige Höhe, die St. Pölten jährlich zur Finanzierung des Landesklinikums in St. Pölten an das Land zahlen muss.

Erhält St. Pölten schon bald knapp 60 Millionen Euro vom Land zurück – wegen zu hoher Zahlungen aus dieser Krankenhaus-Finanzierung? Siehe dazu meinen MFG-Artikel vom November 2013. Die Auswirkungen der Entscheidung auf das Gerichtsverfahren zwischen St. Pölten und dem Land NÖ lassen sich noch nicht mit Sicherheit einschätzen, jedoch scheint ein großer Schritt aus aus Sicht der Stadt St. Pölten gelungen.

In einer ersten Reaktion stellte Bürgermeister Matthias Stadler fest, dass durch diese Entscheidung die eigene Rechtsposition bestätigt wurde. Er wendet sich an die Landesverantwortlichen: „Dass wir nun dieses Geld wieder zurück haben wollen, ist wohl mehr als verständlich!“

Der Rechtsanwalt der Stadt, Christian F. Schneider, skizzierte in einer Aussendung der Stadt die weitere Vorgehensweise: „Das Gesetzesprüfungsverfahren des Verfassungsgerichtshofes ist bei uns – wie erwartet – sehr erfreulich ausgegangen. Sofern das Land NÖ der Stadt die Sonderfinanzierungsbeiträge nicht zuvor freiwillig refundiert, muss sich der Verfassungsgerichtshof mit dem Klagebegehren auf Rückzahlung der vom Land NÖ einbehaltenen Sonderfinanzierungsbeiträge weiter befassen. Auf der Basis des vorliegenden Gerichtshoferkenntnisses erwarten wir auch hier eine positive Entscheidung für die Stadt.“

Bürgermeister Stadler ergänzt in dieser Aussendung: „Wir haben über eine zu lange Phase zu viel bezahlt! Die bloße Gewissheit, Recht bekommen zu haben, reicht dieses Mal nicht aus. Ich zweifle jedoch keine Sekunde daran, dass die von der Stadt eingesetzten Finanzmittel wieder in die Stadtkassa zum Wohle der St. Pöltner Bevölkerung zurückfließen werden. Alles andere wäre eine Enttäuschung und kaum verständlich.“

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St. Pöltens Bürgermeister Matthias Stadler vor dem Landesklinikum St. Pölten (Medienservice St. Pölten / Jäger)

Auszüge aus der Entscheidung des VFGH (PDF):

Die im Prüfungsbeschluss dargelegten Bedenken des Verfassungsgerichtshofes konnten im Gesetzesprüfungsverfahren nicht zerstreut werden.
[…]
Dies schließt es zwar keineswegs aus, St. Pölten und die übrigen Standortgemeinden an den Aufwendungen für das jeweils an ihrem Standort befindliche Landeskrankenhaus angemessen zu beteiligen, setzt aber voraus, dass dies nach einem Maßstab geschieht, der in einem Sachzusammenhang mit diesen Aufwendungen und der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Gemeinden steht und die willkürliche Bevorzugung oder Benachteiligung einer Gemeinde vermeidet (vgl. VfSlg. 14.262/1995). – Aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (G 89/2013-13)

 

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