Ogris bleibt: Richter im STP-SWAP-Prozess nicht abgesetzt

Der Ablehnungssenat am Handelsgericht Wien hat entschieden, Martin Ogris führt weiterhin den Zivilprozess zwischen der Stadt St. Pölten und der Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien (RLB) um ein katastrophales SWAP-Geschäft, bei dem sich die Stadt von der Bank über den Tisch gezogen fühlt.

In der öffentlichen Tagsatzung vom 6. Mai 2014 entwickelte sich eine hitzige Diskussion. Äußerungen von Richter Martin Ogris führten dazu, dass Lukas Aigner, der Rechtsanwalt der Stadt St. Pölten, einen Ablehnungsantrag zu Protokoll gab. Aigner argumentierte, Ogris würde Beweise vorzeitig würdigen und das Verfahren nicht unparteiisch führe.

In Konsequenz stand das Verfahren seit 6. Mai still. Der Akt wurde einem Senat aus drei Richtern am Handelsgericht Wien vorgelegt. Dieser Ablehnungssenat entschied am 12. November 2014, dass der Antrag von Aigner nicht begründet war.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die städtischen Rechtsvertreter haben die Möglichkeit, die Entscheidung des Ablehnungssenates beim Oberlandesgericht Wien binnen 14 Tagen mittels Rekurs zu bekämpfen. In diesem Fall würde das Zivilverfahren bis zu einer Entscheidung der Oberbehörde weiterhin stillstehen. Eine Entscheidung zur Frage, ob die Stadt-Vertreter die Oberbehörde anrufen werden, stand vorerst nicht fest.

Wann Martin Ogris nun den Prozess mit der nächsten Tagsatzung fortsetzen möchte war ebenfalls vorerst unklar.

ÖVP: Stadler soll Behördenauflagen überdenken

Mit dem Herbst beginnt die Schulball-Saison. Alle Jahre wieder wird in St. Pölten über mögliche und unmögliche Locations für diese Schülerbälle diskutiert. Die ÖVP lädt nun gar zum Schulball-Gipfel und hat auch gleich eine pragmatische Lösung bei der Hand.

Die Locations „Cityhotel“ und „FH St. Pölten“ würden wegen der behördlichen Auflagen nicht als Location für Schülerbälle dienen. Also solle Bürgermeister Matthias Stadler diese Auflagen… ja, was eigentlich? Aufruf zum Amtsmissbrauch? Oder Erkenntnis der Stadt-ÖVP, dass die Magistratsauflagen unnötig sind?

Hier ein Screenshot der Presse-Aussendung der ÖVP St. Pölten von Florian Krumböck vom 10. Oktober 2014:

schulballmisere

Stadt/Land-Vergleich: mehr als 35 Mio.

Die Vergleichsverhandlungen zwischen St. Pölten und dem Land NÖ spülen unter anderem 35 Millionen Euro in das Stadtbudget – der Gestaltungsspielraum für die Stadtpolitik vergrößert sich spürbar. Vorangegangen war der politischen Einigung ein jahrelanger Streit um den St. Pöltner Beitrag zur Krankenhaus-Finanzierung, nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hatte sich die Rechtsposition der Stadt zuletzt deutlich verbessert. (Siehe dazu MFG-Artikel aus der Juni-Ausgabe.)

In früheren Stellungnahmen wurde der Streitwert mit rund 60 Millionen Euro beziffert, in Folge der Einigung erhält St. Pölten nun 35 Millionen Euro an zu viel bezahlten Beiträgen der Vorjahre retour. Zudem wurde der neue Standortbeitrag mit 3,3 Millionen Euro jährlich angesetzt – somit knapp 7 Millionen unter dem früheren (zu hohen) Wert. Landesrat Karl Wilfing hat auch Landesunterstützung beim Thema „Öffentlicher Verkehr“ zugesagt, ebenso wurde eine Landesförderung in Höhe von insgesamt 4 Millionen Euro für noch näher zu definierende, gemeinsame Projekte beschlossen.

Aus dem Büro von Landesrat Wilfing heißt es dazu, dass die Vergleichsgespräche vor einem sehr schwierigen finanziellen Hintergrund stattgefunden haben. Beide Seiten haben sich jedoch eine rasche und gemeinsame Lösung als Ziel gesetzt, das Gesprächsklima sei immer konstruktiv und sehr gut gewesen. Da der Verfassungsgerichtshof einen Vergleich der Streitparteien vorgeschlagen hat, sei auch stets in diesem Sinne verhandelt worden.

St. Pöltens Bürgermeister Matthias Stadler will den Vergleich nutzen, um den Schuldenstand der Stadt zu senken und somit die Grundlage für einen nachhaltig ausgeglichenen Haushalt mit Spielräumen für die Zukunft schaffen. Den guten Beziehungen zum Land habe die gerichtliche Durchsetzung des Rechtsstandpunktes keinen Abbruch getan. Der eingeschlagene Budgetkonsolidierungspfad werde trotzdem umgesetzt, „wir fahren aber kein Crash-Szenario und machen kein zu-Tode-Sparen“, so Stadler.

Mit dem Vergleich scheinen Stadt und Land zufrieden. Zum einen weil ein jahrelanger Streit beigelegt ist, zum anderen weil der Verfassungsgerichtshof aufgetragen hatte, dass man sich vergleichen möge und für die Zukunft geeignete Kriterien zur Festsetzung des Standortbeitrages definieren möge. Vor diesem Hintergrund scheint das Verhandlungsergebnis trotz des kolportierten Streitwerts von 60 Millionen Euro für beide Seiten vertretbar.

Die formalen Beschlüsse im Gemeinderat und Landtag sollen rasch gefasst werden, am 11. Juli tagt der St. Pöltner Gemeinderat, am 15. Juli soll ein Beschluss der NÖ Landesregierung erfolgen. Noch im August wird vor dem Verfassungsgerichtshof wohl auch der gerichtliche Vergleich formell abgeschlossen werden.

St. Pöltens ÖVP-Obmann Matthias Adl betont, dass „das Ergebnis unter den gegebenen Umständen wohl das beste war, was man für St. Pölten rausholen konnte.“ Auch die Leistung der St. Pöltner Beamten und der Einsatz von Bürgermeister Stadler seien anzuerkennen. Der Beschluss das Land NÖ zu klagen, sei damals kein leichter Entschluss gewesen, im Rückblick war er jedoch die richtige Entscheidung, die damals auch mit den Stimmen der ÖVP beschlossen wurde, wie Adl anmerkt. Auch die ÖVP will den gewonnenen Spielraum zum Schuldenabbauen nutzen – um Spielräume für die Zukunft zu schaffen.

Ungewohnte Eintracht zwischen St. Pöltens SPÖ und ÖVP, die zumindest bis zum morgigen Gemeinderat halten könnte. Dann geht es um den Rechnungsabschluss 2013 – dem die Opposition wohl nicht zustimmen wird.

EDIT:
Doch warum gibt sich St. Pölten mit „nur“ 35 Millionen Euro zufrieden, wenn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) einer Klage doch gute Chancen eingeräumt hätte und der Streitwert bei 60 Millionen lag?
St. Pöltens Finanzdirektor Thomas Wolfsberger führt dazu aus, dass bei gescheiterten Vergleichsgesprächen die Stadt zwar wohl vom VfGH Recht bekommen hätte. Das Land hätte dann den gesamten Betrag der zu hohen Standortbeiträge an die Stadt refundieren müssen. In Folge jedoch wäre natürlich ein adaptiertes Landesgesetz rückwirkend beschlossen worden, welches einen neuen, niedrigeren Standortbeitrag festgesetzt hätte. St. Pölten hätte diese neuen Beiträge erst Recht wieder rückwirkend ans Land überweisen müssen. Somit wäre man wohl auf jenen Wert gekommen, der nun im Rahmen des Vergleiches zwischen den Streitparteien ausverhandelt wurde.

Gemeinderat saniert nachträglich nichtiges Derivativgeschäft

In seiner Sitzung vom 30.06.2014 hat der Sankt Pöltner Gemeinderat jenes SWAP-Geschäft saniert, das laut Feststellung der NÖ Gemeindeaufsicht nicht korrekt abgeschlossen wurde, da die zugrundeliegende Richtlinie des Gemeinderats dem Bürgermeister zu weitgehend Befugnisse eingeräumt hatte.
Hintergrund der Kontroverse dabei ist die Frage einer möglichen Haftung der Mandatare für Vermögensschäden der Stadt, die von der ÖVP in den Raum gestellt wurde. Die SPÖ hielt dem Empfehlungen ebendieser Gemeindeaufsicht sowie externer Experten entgegen.
Vor dem Hintergrund der von der ÖVP angekündigten Sachverhaltsdarstellung zum SWAP-Streit scheint das Klima zwischen den Fraktionen in dieser St. Pöltner causa prima weiterhin schwer gestört.

Zurück an den Start?

Mit seinem Ablehnungsantrag, eingebracht in der Tagsatzung vom 6. Mai 2014, sorgte Lukas Aigner, St. Pöltens Rechtsanwalt im Streit mit der Raiffeisen-Landesbank NÖ-Wien (RLB), für Nervenkitzel. Doch wie geht es nun weiter?

Nachdem Aigner den Ablehnungsantrag gestellt hatte, protokollierte Richter Martin Ogris noch während der Verhandlung dessen Begründung. Danach wurde die Tagsatzung beendet, der Richter darf in so einem Fall keine weiteren Schritte setzen. Ogris verfasst nun eine Stellungnahme zu eben diesem Antrag, der ganze Akt wird in Folge dem „Ablehnungssenat“ am Handelsgericht Wien vorgelegt. Dieser Senat aus drei Richtern entscheidet dann, wie es weitergeht.

Entweder wird der Antrag abgelehnt und Martin Ogris bleibt der zuständige Richter. In diesem Fall könnte Aigner ein Rechtsmittel einlegen und die letzte Entscheidung würde das Oberlandesgericht Wien treffen.

Oder der Senat gibt dem Antrag von Aigner statt. In diesem Fall übernimmt Roland Parzmaier den Fall, er stand von Beginn an als Ersatzrichter fest, für den Fall, dass Ogris verhindert ist. Bei jedem Verfahren wird übrigens automatisch ein Stellvertreter für den eigentlichen Richter festgelegt.

Gerade in Fällen mit öffentlichem Interesse ist das Gericht um eine rasche Entscheidung bemüht. In ein paar Wochen sollte also eine Entscheidung vorliegen. Geht es in die nächste Instanz zum Oberlandesgericht, so ist eine endgültige Entscheidung wohl in ein bis zwei Monaten zu erwarten.

Bei der Frage, ob der Richter tatsächlich befangen ist, prüft der Ablehnungssenat nicht nur die persönliche Ebene des Richters sondern auch die mögliche, öffentliche Wahrnehmung – um eben den Eindruck einer Befangenheit zu verhindern. Eine individuelle Stellungnahme zum konkreten Fall konnte am Handelsgericht nicht genommen werden, es handelt sich um allgemeine Auskünfte über die grundsätzlich vorgesehenen Regelungen.

Tatsache ist aber, dass bei einem Richterwechsel grundsätzlich auch die Beweismittel, sprich Zeugenaussagen, neu aufgenommen werden. Möglich wäre aber, dass beide Streitparteien darauf verzichten und einer Verlesung der bisherigen Protokolle zustimmen. Erfahrungsgemäß ist es aber eher wahrscheinlich, dass mit einem neuen Richter auch alle relevanten Zeugen neuerlich geladen werden müssen. Das Verfahren würde damit de facto neu beginn, würde wesentlich länger dauern und deutlich teurer werden.

Seitens der RLB bleibt man auch am Tag nach dem großen „Knalleffekt“ bei der bisherigen Linie. Das Prozessgeschehen möchte man nicht kommentieren, die Standpunkte der Bank würden im Prozess von Anwalt Wolfgang Höller hinreichend vertreten, ergänzen möchte man dazu nichts.

Für die Stadt St. Pölten betont Rathaus-Sprecher Martin Koutny auf die Frage, ob der Ablehnungsantrag von Lukas Aigner für die Mandantin überraschend kam bzw. ob so ein Vorgehen im Vorfeld abgesprochen war, dass der St. Pöltner „Gemeinderat die Rechtanwaltskanzlei Kraft & Winternitz damit beauftragt hat, die Interessen der Stadt vor dem Handelsgericht in bestmöglicher Weise zu vertreten. Dieser Auftrag umfasst daher auch einen Ablehnungsantrag, sollte dieser geboten sein.“

Und wie sieht es mit der von der Bank angedeuteten Gesprächsbereitschaft aus? Wären Gespräche zwischen Stadt und Bank aus Sicht des Magistrats wünschenswert oder sind schon Gespräche geplant? Koutny dazu: „Wie in der Einvernahme von Vorstandsdirektor Dr. Karl zutage gekommen ist, war die Bank vor der Klage, obwohl sie der Stadt eindeutig Gesprächsbereitschaft signalisiert hat, nie ernsthaft an einem Vergleich interessiert. Die Bemühungen der Stadt zur einvernehmlichen Lösung und die Haltung der Bank wurde vor Gericht mit ‚ätsch‘ kommentiert. Wenn nun Dr. Höller Gesprächsbereitschaft andeutet, so ist man bei der Stadt sehr gespannt darauf, ob man seitens der Bank diesmal ernsthafte Vergleichsgespräche führen will, oder doch wie bisher nur Scheingespräche. Den Standpunkt der Stadt zur Gesprächsbereitschaft hat Mag. Aigner in der Verhandlung klar dargelegt.“

Vielleicht finden ja doch noch konstruktive Gespräche zu einer außergerichtlichen Einigung statt. Zumindest Martin Ogris hätte da wohl eher nichts dagegeben.

Mehr zur Tagsatzung vom 6. Mai 2014 am Handelsgericht Wien bei: „Die Irren, die herumfuhrwerken

Von Irren, die herumfuhrwerken.

Handelsgericht Wien, Marxergasse 1A.Am 6. Mai 2014 überschlugen sich die Ereignisse am Handelsgericht Wien, zumindest wenn es um die Zukunft des St. Pöltner Stadtbudgets geht. Am Zivilrechtsweg streitet die Stadt mit der Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien (RLB) über ein SWAP-Geschäft, der theoretische Schaden aus dem strittigen Geschäft war schon mal bei 80 Millionen Euro. Befeuert durch ein Schreiben der NÖ Gemeindeaufsicht, die ein anderes Geschäft als nicht gültig zustandgekommen sah, entschied der St. Pöltner Gemeinderat am 31. März, angeführt von der absoluten SPÖ-Mehrheit, den Zahlungsverpflichtungen aus dem Geschäft nicht mehr nachzukommen. Die Bank solle die Stadt halt klagen, immerhin gehe man davon aus, dass das Geschäft nichtig sei, führten Bürgermeister Matthias Stadler und der Anwalt der Stadt, Lukas Aigner, dazu aus.

Heute wurde durch die Ausführungen von Wolfgang Höller, Vertreter der RLB, vor Gericht bekannt, dass die Bank der Stadt am 26. März 2014, also kurz nach dem Bekanntwerden der neuen Strategie der Stadt in diesem Prozess, ein schriftliches Angebot gemacht hatte. Die Bank hätte eine „einvernehmliche Schließung“ des Geschäftes vorgeschlagen, vorbehaltlich des Ausgangs des Verfahrens am Handelsgericht. St. Pölten habe auf das Schreiben nicht mal reagiert, so Höller.

Die Nicht-Reaktion begründete Lukas Aigner damit, dass es für St. Pölten sowieso keinen Sinn mache, ein Geschäft einvernehmlich zu schließen, wovon man überzeut sei, dass es gar nicht korrekt zustande gekommen sei. Der Grundsatzbeschluss des St. Pöltner Gemeinderates, der seit 2003 als Grundlage für die Geschäftsabschlüsse des Bürgermeisters gedient hat, war nämlich laut Feststellung der NÖ Gemeindeaufsicht ungültig. Demnach sei auch das klagsanhängige Geschäft gar nicht korrekt zustandgekommen.

Handelsgericht-Wien2_MüllnerMichael_webWährend die erste geladene Zeugin vor dem Gerichtssaal wartete, wurde im Saal drei Stunden lang über die bisherigen Ergebnisse des Verfahrens diskutiert. Dabei ging es häufig um die bisherigen Aussagen der geladenen Zeugen und die Versuche, die Funktionsweise des SWAPs in vergleichbare, lebensnahe Situationen umzulegen. Besonders strittig dabei, war das Geschäft soweit transparent, als dass die Stadt – konkret Finanzleiter Ernst Knoth und Bürgermeister Matthias Stadler – die Risiken nachvollziehen konnten. Auch hier drehten sich die Diskussionen wie in den früheren Prozesstagen im Kreis. Richter Martin Ogris hielt der klagenden Partei mehrmals die Zeugenaussage von Knoth und Stadler vor, wonach sie schon verstanden hätten, dass es theoretisch das Risiko gab, dass die Stadt bei allen 67 Zahlungsterminen auch „draufzahlen“ könnte. Über die wahre Natur des Geschäftes, der Aufklärungspflichten der Bank, der angeblichen oder tatsächlichen Unkenntnis des Kunden, den negativen Barwert zu Geschäftsabschluss, den zweifelhaft ermittelten Marktwert zum Zeitpunkt X wurde heftig diskutiert.

Wolfgang Höller argumentierte, der fehlerhafte Grundsatzbeschluss des Gemeinderates komme aus juristischer Sicht einer Anscheinvollmacht gleich. Der Gemeinderat hätte der Bank gegenüber den Anschein erweckt, dass mit diesem Beschluss der Bürgermeister die Geschäfte schließen dürfe. Auch habe die Stadt diesen Standpunkt bis zum Vorliegen der Gemeindeaufsichts-Stellungnahme nachdrücklich vertreten. Zudem stehe auch in der Stellungnahme der Aufsichtsbehörde, dass daraus eben keine zivilrechtlchen Rückschlüsse zu ziehen seien, da sie sich bei der Beurteilung auf öffentlich-rechtliche Erwägungen beschränkt habe. Eine spätere Ladung der Leiterin der NÖ Gemeindeaufsicht sowie der zuständigen Sachbearbeiter stand im Raum. Von einer Nichtigkeit des Geschäftes sei aus Sicht der Bank keinesfalls auszugehen.

Die Stimmung war, wie schon bei früheren Tagsatzungen, energisch, teilweise vielleicht auch aufgekratzt. Vergleiche wurden bemüht, über Detailfragen wurde energisch diskutiert. Immer wieder wurden von allen Seiten auch politische Aspekte eingebracht. So deutete Höller an, dass die Stadt „politisch nicht mutig genug war“, das Geschäft 2008 zu schließen – als ein Minus von 4 Millionen Euro anstand und man die stadteigenen Risikolimits bereits überschritten hatte. Aigner hielt dagegen, dass derartige Geschäfte heute deshalb nicht mehr angeboten würden, ja die zugehörige Abteilung schon geschlossen wurde, weil sich die Kunden heute nicht mehr derart „über den Tisch ziehen lassen“ würden.

Handelsgericht-Wien1_MüllnerMichael_webHöller trieb die Diskussion voran, indem er meinte, die Stadt hätte Einnahmen aus derartigen Geschäften in ihren Rechnungsabschlüssen jahrelang ausgewiesen, nun, wo es um Verluste geht, wolle man diese aber „der Bank umhängen“. Was vor dem Hintergrund jüngster Fälle von „Vergemeinschaftungen“ von Bankverlusten, durchaus für Heiterkeit sorgte. Richter Ogris ließ gegenüber Aigner anklingen, dass er am Ende des Verfahrens vielleicht schon mit ihm dahingehend einig sein könnte, dass die Bank zu hohe Prämien aufgeschlagen habe. Aber das Argument, die Stadt sei von der Bank „hereingelegt“ worden, das sei ihm vor dem Hintergrund der Zeugenaussagen von Knoth und Stadler nicht schlüssig. Ogris versuchte auszuloten, wo die Vorstellung der Stadt liegen könnte, sich zu einigen, unter dem Aspekt, dass die Bank beim Abschluss zu hohe Provisionen verlangt habe. Vage deutete Aigner an, dass man die zu hohen Provisionen für Risikoabsicherungen verwenden hätte können und dann heute ein Schaden bei nur vier bis acht Millionen Euro liegen könnte.

Für die Bank teilte Wolfgang Höller mit, man habe beschlossen „demnächst“ mittels Widerklage die Stadt St. Pölten auf 66 Millionen Euro zu klagen. Das sei der Schaden, der nun der Bank entstehe, weil sich St. Pölten weigere, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Man sei aber offen für Gespräche mit der Stadt. Ein durchaus neuer Aspekt, sah sich die Bank bisher doch schlicht „in einer sehr guten Rechtsposition“, weshalb man auch keinerlei Verhandlungen zu einer außergerichtlichen Lösung führen bräuchte.

Martin Ogris griff den Ball auf und forderte beide Seiten vehement auf: „Machen Sie doch eine Gesamtlösung!“ Wiederholt wies er darauf hin, dass es im Rückblick natürlich gescheiter gewesen wäre, wenn St. Pölten im Jänner 2008, bei Anschlagen der Risikolimits, bei Vorliegen von Marktwert-Berechnungen, wonach das Geschäft mit 4 Millionen Euro im Minus sei, einen Schlussstrich gezogen hätte und das Geschäft geschlossen hätte. Was sind 4 Millionen Euro Verlust – vor dem Hintergrund des aktuellen Prozessrisikos? Dann sagte er sinngemäß, dass er aus Sicht des Steuerzahlers überhaupt nicht verstehe, dass ein paar wahnsinnige Irre da über Jahre herumfuhrwerken – und im Endeffekt aus einem Minus von 4 Millionen ein Minus von 66 Millionen Euro wird, für das Bürger nun aufkommen muss.

Das war Lukas Aigner offenbar zu viel. Er fühlte sich persönlich und seine Mandantin, die Stadt St. Pölten, angesprochen. Er könne sich vom Richter nicht als „Irren“ bezeichnen lassen, zudem habe der Richter im Vorfeld mehrfach subjektiv und polemisch argumentiert und Beweise bereits im laufenden Verfahren vorzeitig gewürdigt. Er stellte demnach einen Ablehnungsantrag gegen Richter Ogris.

Sichtlich überrascht versuchte Ogris zu erklären, wie er diesen Ausspruch gemeint hat. Dass es ihm nicht um konkrete Personen ging, sondern allgemein um Politiker bzw. Streitparteien, die aus Sicht des Bürgers gefälligst auf das Steuergeld achten sollen. Höller brachte sich mehrfach ein, dass er als beklagte Partei mindestens so viel angesprochen war, wie Aigner als klagende Partei. Er fragte mehrmals, ob es nicht jetzt vielleicht klug sei, dass man „persönlich“ rede, bevor man hier weitermache. Aus meiner Sicht nochmals der Versuch, einen Schritt in Richtung zur von Ogris eingeforderte „Einigung“ zu setzen – wie ernst dieser Versuch auch immer gemeint gewesen sein mag, er wurde nicht mal aufgegriffen.

Nun kann man natürlich über die Prozessführung des Richters eine Meinung vertreten, man kann seine Äußerungen polemisch, sarkastisch, ironisch, pointiert oder sympathisch finden. Zieht man alle Personen ab, die im Dienste der klagenden oder beklagten Partei anwesend waren, dann bleiben wenige über. Ich sehe mich als einen davon. Von Zivilprozessen, dem zulässigen „wording“ und der Zivilprozessordnung hab ich zu wenig Ahnung, um die Aussage des Richters im Hinblick auf den Antrag von Aigner zu werten.

Als Beobachter denke ich mir nur: Warum hat denn keiner den Höller gefragt, ob die Bank bereit wäre sich zu vergleichen und wenn ja wie? Wäre ein Vergleich aus Sicht der Stadt überhaupt gewollt, politisch machbar? Warum erfährt die Öffentlichkeit relevante Entwicklungen oft erst im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung, aber nicht von den Prozessparteien? Was bedeutet ein neuer Richter für den Fortschritt des Verfahrens?

Um 15:45 Uhr am 6. Mai 2014 stellte Lukas Aigner einen Ablehnungsantrag, nach drei Stunden wurde die heutige Sitzung um 16:10 Uhr geschlossen. Gehört wurden null von zwei geladene Zeugen. Netto 7 Minuten hat Martin Ogris in sein Diktiergerät diktiert und damit zu Protokoll genommen. Am Handelsgericht Wien wird wohl in den nächsten Wochen entschieden, wer den Fall in Zukunft weiterführt.

Schon bald nach dem Prozessende informierte die Stadt St. Pölten in einer Aussendung über den Ablehnungsantrag und begründet dies damit, dass „der Richter mehrfach Aussagen getroffen hat, die auf eine Befangenheit schließen lassen.“ Weiters sei „bezeichnend für die eigentümliche Prozessführung durch Richter Ogris auch, dass er wiederholt mit den Worten ‚Publikums-Joker‘ die Prozesszuhörer fragte, wie sie seine Aussagen verstanden hätten.“ Weiters sandte die Stadt aus: „Dass Richter Martin Ogris sich nach seinen Äußerungen selbst betroffen zeigte, äußerte sich auch darin, dass er die im Saal anwesenden Journalisten bat, ihn nicht zu zitieren.“

Stimmt, Ogris meinte, dass wir das ja nicht schreiben sollen. Im Scherz. Ich habe den Ausspruch, wie schon vorangegangene von ihm in diese Richtung, nicht als ernstgemeinte Handlungsaufforderung gesehen, schon gar nicht als eine, die von einem „Schuldbewußtsein“ getragen war. Meiner Meinung nach war das eine sarkastische Bemerkung, ein humorvoller Scherz, wir sollen sinngemäß „keinen Blödsinn schreiben“. Nie würde ich mich freilich über eine selbstzerknirrschte Bitte des armen Richters frech hinwegsetzen. (Sarkasmus, again!)

Sowohl die ironische Frage nach einem „Publikumsjoker“, als auch die Feststellung, man möge ihn bitte ja nicht zitieren, waren für mich nicht ernst gemeinte Wünsche oder gar Aufforderungen. Welchen Sinn hätte denn ein öffentliches Verfahren, wenn man dann nur im Sinne einer Partei oder des Richters berichten dürfte? Für die Öffentlichkeit keinen – und in diese Fall ist diese eben relevant, weil es nicht um den Streit zwischen Herrn Mustermann und seiner Bank geht, sondern um Steuergelder von Bürgern. Da darf man schon fragen, wie das Geschäft zustandekam, wer daran verdient hat, wer es hätte besser wissen müssen und wer heute bereit ist, im Sinne der Bürger eine konstruktive Lösung mitzutragen. Das Recht diese Fragen zu stellen – und die unterschiedlichen Antworten dazu wiederzugeben – steht hoffentlich außer Streit.

Zurück an den Start.

Knalleffekt ist wohl keine journalistische Übertreibung. Was sich heute am Handelsgericht Wien beim Zivilprozess zwischen St. Pölten und der Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien ereignet hat, wird noch für viele Diskussionen sorgen.

Kurz: Stadt-Anwalt Lukas Aigner stellte heute nach drei hitzigen Stunden und einer netto Diktatlänge von 7 Minuten einen Ablehnungsantrag, der Richter sei nicht objektiv und habe sich abwertend über die klagende Partei geäußert. Alle Diskussionen und Erklärungsversuche halfen nichts, der Prozess muss nun vor einem neuen Richter neu beginnen.

Mehr zum Prozessverlauf und den Hintergründen im Laufe des Abends. Meine Tweets aus dem Gerichtssaal: http://www.twitter.com/muellner

Bitte warten.

Im 17. Stock des Wiener Handelsgerichts findet heute die Fortsetzung der STP-SWAP-Causa statt. Die Erfahrung zeigt, dass rund um diese Prozesstermine in St. Pöltens politischer „Causa Prima“ auch abseits der zivilrechtlichen Ebene oft neue Entwicklungen stattfinden.

Auf der politischen Bühne war es in den letzten Wochen ruhig. Zwar hatte der St. Pöltner Gemeinderat in seiner Sitzung vom 31. März die Abhaltung von de-eskalierenden Parteigesprächen beschlossen, stattgefunden haben diese bis heute nicht. Auch eine gemeinsame Terminsuche der St. Pöltner Fraktionen hat bis dato nicht stattgefunden. Zuletzt kündigte Bürgermeister Matthias Stadler an, nach Ostern mit der FPÖ-Fraktion ein Vorgespräch zu führen. Die FPÖ hatte den Antrag eingebracht.

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Matthias Adl und Peter Krammer, beide ÖVP St. Pölten, kündigten am 21. März Post an die Staatsanwaltschaft St. Pölten an.

Die ÖVP feilt unterdessen noch an der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft, die sie am 21. März bereits angekündigt hatte. Im Zuge der Aufregung rund um die Feststellung der NÖ Gemeindeaufsicht, dass ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates falsch sei, sah die St. Pöltner ÖVP das Vertrauen in den Bürgermeister massiv gestört und kündigte ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft an. Seit längerem fragte sich beispielsweise ÖVP-Klubobmann Peter Krammer, ob das Verhalten des Bürgermeisters nicht Amtsmissbrauch und Untreue darstelle. Weder bei der St. Pöltner Staatsanwaltschaft, noch bei der „Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“ sind entsprechende Sachverhaltsdarstellungen eingegangen, gegen den St. Pöltner Bürgermeister läuft kein Ermittlungsverfahren.

Im Wiener Handelsgericht ist heute die Vernehmung von zwei Zeugen geplant. Inhaltlich wird es dabei wieder um die Frage des Verjährungsverzichts gehen, den die Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien ihrem Kunden, der Stadt St. Pölten, zugstanden hatte. Durch eine verspätete Zahlung der Stadt, sei der Verzicht jedoch hinfällig geworden, weshalb die Bank bestreitet, dass die Stadt das Geschäft überhaupt noch einklagen kann. Auch ist strittig, ob im Vorfeld dieses Verjährungsverzichts die Stadt mit der Bank „Vergleichsgespräche“ geführt hat, oder ob die Bank der Stadt immer gesagt hat, dass sie an keinem Vergleich interessiert sei.

Parteiengespräche, Ungesprächigkeit und andere Gedanken zum STP-SWAP.

Nach den heftigen Gefechten in der Sitzung des St. Pöltner Gemeinderates vom 31. März 2014 scheint nun etwas Ruhe im Rathaus eingekehrt zu sein. Ein FPÖ-Antrag zur Anberaumung von Parteiengesprächen wurde ja einstimmig angenommen, stattgefunden haben die Gespräche aber noch nicht, auch ein Termin steht noch nicht fest.

FPÖ-Klubobmann Klaus Otzelberger freut sich dennoch, dass der Antrag seines Klubs von allen Fraktionen angenommen wurde. Bedeuten würde dieser nämlich, dass in „Parteiengesprächen die Fakten zuerst mal mündlich zu klären und noch offene Dinge und Fragen zu besprechen“ sind. Und Otzelberger weiter:

„Danach werden den zuständigen Ausschüssen, wie Kontroll-, Finanz- und Rechtsausschuss, jene Unterlagen und Fakten offengelegt, die bei den Parteigesprächen noch unklar geblieben sind. Diese absolute Transparenz bringt dann die Wahrheit ans Licht und alle Parteien haben totalen Einblick in alle Stellungnahmen, Unterlagen etc.“ – Klaus Otzelberger (FPÖ-Klubobmann)

Die ÖVP bleibt bei Ihrer Forderung nach einem eigens einzurichtenden Gemeinderatsausschuss zur „Untersuchung der Finanzgeschäft seit 2003“. Man sei auch noch nicht kontaktiert worden um einen gemeinsamen Termin für die beschlossenen Parteiengespräche zu suchen.

Den geplanten Fahrplan teilte uns Bürgermeister Matthias Stadler am 11. April jedoch schon mal mit:

„Ich habe mit der FPÖ – sie hat ja den Antrag für das Parteiengespräch im GR eingebracht – vereinbart, dass wir nach Ostern ein Vorgespräch führen. Danach wird es das beschlossene Parteiengespräch geben.“ – Matthias Stadler (SPÖ-Bürgermeister)

Ob da wohl alle mit den gleichen Erwartungen an dieses Parteiengespräch gehen werden? Wir werden sehen.

Weiterhin schweigsam gibt man sich unterdessen bei der beklagten Partei, der Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien (RLB). Die Einstellung der Zahlungen von St. Pölten an die RLB aus dem eingeklagten Geschäft will man nicht kommentieren, weiterhin sehe man sich unverändert in einer sehr guten „Rechtsposition“ was das Verfahren am Wiener Handelsgericht betrifft.

Und die Bank gibt zu bedenken, dass man mit St. Pölten weiterhin eine Kundenbeziehung habe. Es gelte darum für die Bank das Bankgeheimnis. Würde man den Streit bzw. das Geschäft kommentieren, würde man sich damit auch dem Vorwurf aussetzen, dass man als Bank das Bankgeheimnis nicht einhalte.

Hat also die RLB auf die Einstellung der Zahlungen durch St. Pölten bereits reagiert? Seitens der Stadt St. Pölten wird diese Frage nicht beantwortet – ich könne ja bei der Bank selber nachfragen, wird mir empfohlen.

In der Gerüchtküche brodelt es jedenfalls. Die Einstellung der Zahlungen habe die Bank unter Zugzwang gestellt, argumentieren die anderen. Die Einstellung der Zahlung sei ein zusätzliches Risiko für die Stadt, befürchten die anderen. Grundlage der Einstellung der Zahlungen ist die Rechtsauffassung aus Sicht von St. Pölten, dass das eingeklagte Geschäft gar nicht zustande gekommen ist.

Folgt das Gericht dieser Sichtweise, so würde wohl der Vertrag komplett angefochten werden. Nur das Gericht kann dies feststellen und den Vertrag rückwirkend aufheben – rechtlich gesehen hätte es den Vertrag dann gar nicht gegeben, daraus geleistete Zahlungen wären rückabzuwickeln. Ob sich diese Rechsposition durchsetzt?

Die Stadt argumentiert, dass die Bank es war, die damals – es muss wohl 2003 oder früher gewesen sein – die nötige Expertise mitgebracht habe. Bürgermeister Matthias Stadler merkte mehrfach an, dass es seinen Informationen zufolge, die Bank war, die an der Formulierung des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates mitgearbeitet habe. Demnach hätte auch die Bank wissen müssen, ob laut dem rechtlichen Rahmen (dem NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes, kurz: NÖ STROG) der Grundsatzbeschluss in der Form überhaupt rechtlich gedeckt sei.

Ist er nämlich nicht, wie die NÖ Gemeindeaufsicht erst im März festgestellt hatte. Eine Feststellung, die auch das St. Pöltner Rathaus überrascht hatte. Auch Matthias Stadler bestätigte in der letzten Gemeinderatssitzung, dass er erst mit dem Schreiben der Gemeindeaufsicht von dieser Sichtweise erfahren habe. Man nutzte also die Gunst der Stunde und stellte die Zahlungen ein.

Viel wurde seitdem zwischen der St. Pöltner ÖVP und SPÖ darüber gestritten, ob der Bürgermeister nun „mehr als 200 Geschäfte“ rechtswidrig und „am Gemeinderat vorbei“ abgeschlossen habe (wie die ÖVP vorwirft). Es liegt jedoch auf der Hand, dass Stadler als Bürgermeister nur getan hat, was ihm der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates an Möglichkeiten eingeräumt hat. Der Fehler liegt also nicht daran, dass der Bürgermeister etwas getan hat, was er laut Gemeinderatsbeschluss nicht durfte, sondern dass er einen Gemeinderatsbeschluss umgesetzt hat, der an sich vom Gemeinderat rechtswidrig beschlossen wurde (da der Grundsatzbeschluss Kompetenzen des Gemeinderates an den Bürgermeister übergab).

Gibt es dafür ähnliche Rechtssprechungen als Anhaltspunkt? Nur bedingt. Etwa wenn ein Bürgermeister ein Geschäft mit einem Dritten schließt, für das der Bürgermeister nicht berechtigt war. In so einem Fall sieht das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) besondere Schutzvorkehrungen für die Gemeinden vor – der Vertragspartner der Gemeinde habe sich darüber zu informieren, was nach dem Gesetz nötig ist um mit der Gemeinde das Geschäft abzuschließen. Der Gesetzgeber will so verhindern, dass die Gemeinde ausbaden muss, wenn ein Organ ohne Berechtigung die Gemeinde verpflichten würde.

In unserem Fall liegt das Problem aber anders. Der St. Pöltner Gemeinderatsbeschluss erweckte den Anschein, dass eben der Bürgermeister berechtigt sei, dieses Geschäft abzuschließen. Sonst hätten wohl weder Matthias Stadler noch sein Amtsvorgänger Willi Gruber hunderte Geschäfte auf Grundlage eben dieses Grundsatzbeschlusses abgeschlossen. Wem das nun juristisch „auf den Kopf fallen wird“, das wird wohl erst der Gerichtsweg zeigen.

Doch vielleicht erfüllen die zwei Streitparteien Martin Ogris, dem Richter am Wiener Handelsgericht, ja vielleicht doch noch einen bereits geäußerten Wunsch? Vielleicht einigen sich die beiden Streitparteien ja doch noch auf einen außergerichtlichen Vergleich? Wobei, nein. Wer würde sich auf einen Vergleich einigen wollen, wenn er meint, das vermeintliche „Ass“ im Ärmel zu haben: die Möglichkeit, den unliebsamen Vertrag vom Richter für nichtig erklären zu lassen?

STP-SWAP: Prozessfahrplan weiter auf Schiene

St. Pölten hat im Streit mit der Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien (RLB) um ein SWAP-Geschäft am 31. März 2014 in einer Gemeinderatssitzung beschlossen, dass die Zahlungen aus diesem Geschäft an die Bank eingestellt werden. Begründet wurde dies mit der Feststellung der NÖ Gemeindeaufsicht, wonach die Grundsatz-Richtlinie des St. Pöltner Gemeinderates zum Abschluss solcher Geschäfte rechtswidrig ist. Dies würde den bisherigen Standpunkt der Stadt stützen, wonach das Geschäft nicht gültig zustandegekommen sei und darum Zahlungen daraus nicht mehr haltbar seien.

Wirkt sich die Einstellung der Zahlungen auf den Streit am Handelsgericht Wien bereits aus?

Am Handelsgericht Wien hieß es am 3. April 2014 dazu, dass die Feststellung der NÖ Gemeindeaufsicht bis dato noch nicht vorgebracht wurde. Dies sei bis zur – oder im Rahmen der – nächsten Tagsatzung möglich, geplant ist diese für 6. Mai 2014.

Richter Martin Ogris lies uns ebenfalls wissen, dass die Stadt St. Pölten schon bisher den Standpunkt vertrat, „dass das vorliegende Geschäft (unter anderem mangels ‚Genehmigung‘ durch die Gemeindeaufsicht) nicht wirksam zustandegekommen ist, sodass es sich insofern nicht um eine vollkommen neue Thematik handelt.“ Nach Ansicht des Richters bestünde daher (derzeit) kein Anlass für eine Änderung des Verhandlungstermines und/oder des „Prozessfahrplanes“.

Spätestens am Abend des 6. Mai sollte also im Drama „St. Pölten versus RLB“ das nächste Kapitel aufgeschlagen werden.