Gemeinderat saniert nachträglich nichtiges Derivativgeschäft

In seiner Sitzung vom 30.06.2014 hat der Sankt Pöltner Gemeinderat jenes SWAP-Geschäft saniert, das laut Feststellung der NÖ Gemeindeaufsicht nicht korrekt abgeschlossen wurde, da die zugrundeliegende Richtlinie des Gemeinderats dem Bürgermeister zu weitgehend Befugnisse eingeräumt hatte.
Hintergrund der Kontroverse dabei ist die Frage einer möglichen Haftung der Mandatare für Vermögensschäden der Stadt, die von der ÖVP in den Raum gestellt wurde. Die SPÖ hielt dem Empfehlungen ebendieser Gemeindeaufsicht sowie externer Experten entgegen.
Vor dem Hintergrund der von der ÖVP angekündigten Sachverhaltsdarstellung zum SWAP-Streit scheint das Klima zwischen den Fraktionen in dieser St. Pöltner causa prima weiterhin schwer gestört.

Unabhängig

Kolumne aus MFG, Juni-Ausgabe

Wenn die RLB die Stadt St. Pölten auf 66 Millionen Euro klagt, dann entspricht das 40 Prozent der städtischen Gesamt-Einnahmen im Jahr 2014. Es geht also nicht um Peanuts, wenn wir uns Ausgabe für Ausgabe am Rechtsstreit zwischen St. Pölten und der RLB abarbeiten – sondern um ein Thema, das den Gestaltungsspielraum St. Pöltner Kommunalpolitik in den nächsten Jahrzehnten beeinflussen wird. Auf politischer Ebene wird sich zeigen, ob die SPÖ trotz absoluter Mehrheit und Macht im Rathaus wieder das Vertrauen der Opposition (und sicher auch weiter Teile der Bevölkerung) in dieser Frage zurückgewinnen kann. Die teils geäußerten Vorwürfe wiegen schwer, eine unabhängige Prüfung durch die Justiz macht also Sinn. Vor allem wenn die SPÖ im Gemeinderat weiterhin kein eigenes Untersuchungsgremium zum Thema einsetzen will.
Und Martin Ogris? Sorgen seine medienwirksamen Aussagen in einem Rechtsstreit mit hohem öffentlichen Interesse dafür, dass man der Justiz mehr oder weniger Unabhängigkeit zutraut? Wie weit darf ein Richter zu Aspekten dieses Rechtsstreits im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung kritisch Stellung beziehen? Darf er Banken und Politiker für ihr Handeln kritisieren – auch wenn er dabei vielleicht vorrangig eine politisch-moralische Ebene anspricht?
Ich erinnere mich nur an zwei Zuhörer im Saal, die nicht auf der Payroll einer der beiden Streitparteien stehen.  Als einer davon frage ich mich, wie man die eigene, subjektive Wahrheit korrekt rüberbringt, ohne sich ungewollt einer Seite dienlich zu erweisen. Ich weiß nicht, ob die Aussagen von Ogris „professionell“ waren, ob man das als Richter so sagen „darf“.  Aber seine Schelte galt – so wie ich sie im Kontext gehört und verstanden hatte – sicher nicht nur den St. Pöltnern allein. Er sprach nämlich von – einer Herde…

UNABHÄNGIG ODER DOCH BEFANGEN?

Na, wir wer‘n kan Richter brauchen,
weu wir ham a golden‘s Herz / Mir wer‘n
ollas übertauchen, und dann fohr‘ ma
himmelwärts.     „Alle Menschen san ma zwider“, Kurt Sowinetz

Einen Richter wird die Stadt St. Pölten schon brauchen, die Frage ist nur ob er Martin Ogris oder Roland Parzmaier heißt. Im Zivilprozess am Handelsgericht Wien fühlte sich die Stadt nämlich vom Richter beleidigt und lehnt ihn in Folge als befangen ab. Doch auch an der politischen Front der SWAP-Causa steht der nächste Wirbel an.

Doch bevor wir uns in die Untiefen der St. Pöltner Kommunalpolitik stürzen, zurück zur scheinbar geordneten Welt der Justiz am Wiener Handelsgericht. Dort prüft ein Ablehnungssenat den Antrag von Stadt-Anwalt Lukas Aigner auf Abberufung des Richters Martin Ogris, denn dieser habe in der letzten Tagsatzung Beweise vorzeitig gewürdigt und polemisch gegenüber der Klägerin, der Stadt St. Pölten, agiert. Stimmt der Senat dem Antrag von Aigner zu, so übernimmt Roland Parzmaier den Fall –  er stand im Rahmen der festen Geschäftsordnung am Gericht bereits als Ersatzrichter fest. Das Recht auf den eigenen Richter ist ja ebenso wie die Unabhängigkeit der Richter in ihrer Amtsausübung ein zentraler Gedanke in unserer Verfassung. Sollte der Senat den Antrag aber ablehnen und keine Befangenheit von Ogris erkennen, so kann Aigner dagegen vorm Oberlandesgericht Wien berufen. Bis in den Herbst dürfte ein Ergebnis jedenfalls vorliegen.

Ein Ablehnungsantrag zählt nicht mehr zu den tagtäglichen Stilmitteln der anwaltlichen Trickkiste, der Vorwurf der Befangenheit wiegt schwer und der Richtersenat wird wohl genau hinschauen, ob der Kollege wirklich abzuberufen ist. Raiffeisen-Anwalt Wolfgang Höller zog noch während Aigner den Ablehnungsantrag begründete kopfschüttelnd seinen Schluss in Richtung des Stadt-Anwalts: „Herr Kollege, Sie sind dabei den Fall zu verlieren und gehen jetzt auf den Richter los!“

Ja, da ging es schon ordentlich zur Sache am 6. Mai im 17. Stock der Marxergasse 1a in Wien, dem Sitz des Handelsgerichts. Über drei Stunden ging die Tagsatzung, immer wieder wurde über die bisher gewonnenen Erkenntnisse diskutiert. Welche Bedeutung es beispielsweise habe, dass sowohl Bürgermeister Stadler als auch der mittlerweile pensionierte Finanzchef Ernst Knoth vor Gericht ausgesagt hatten, dass sie sehr wohl das theoretische Risiko verstanden hätten, dass es „beim klagsanhängigen Geschäft die Möglichkeit gäbe an 67 Quartalen draufzuzahlen.“ Oder welche Rolle es spiele, dass das Geschäft schon bei Abschlusszeitpunkt einen negativen Barwert ausgewiesen habe, es also für die Stadt sehr nachteilig ausgestaltet gewesen sei, wie Aigner argumentierte. Mehrfach konnte man im Prozessverlauf sehen, dass Ogris manche Argumente von Aigner nicht teilt. Und es liegt wohl in der Natur des Martin Ogris, dass er sich für emotionale Diskussionen und pointierte Vergleiche nicht zu fein ist. Ob denn die Stadt beim Abschluss des Geschäftes nicht hätte wissen müssen, dass der Preis für die 1,5 Millionen Euro, die sie von der Bank erhält, ein beträchtliches Risiko sei? Ogris dazu: „Ich würde den Herrn Knoth ja gerne fragen, wer er denn damals geglaubt hat, dass der Idiot ist, der am anderen Ende die Rechnung dafür zahlt.“ Und zu Lukas Aigner meinte er nach Debatten über die Provisionshöhe der RLB: „Ich kann mir schon vorstellen, dass wir uns am Ende des Verfahrens darauf einigen, dass die Bank das Geschäft der Stadt zu teuer verkauft hat. Aber lassen wir den Vorwurf, dass die Bank die Stadt ‚hereingelegt’ hat.“

Ein paar Irre. Zum Eklat kam es, als die RLB vorbrachte, dass die Stadt zu einem früheren Zeitpunkt „politisch nicht mutig genug war, das Geschäft mit vier Millionen Euro Verlust zu schließen“. Hätte man das damals gemacht, säße man heute nicht vor einem Schaden von 66 Millionen Euro. Ogris hakte da ein: „Moralisch kriegen Sie das nicht weg, dass Sie diese Chance zum Ausstieg nicht genutzt haben.“ Ogris forderte neuerlich, dass sich Stadt und Bank im Sinne einer „Gesamtlösung“ einigen. An diesem Punkt schwangen auch vorangegangene Anspielungen der Diskussion mit, als etwa die Verantwortung von Politikern und Banken gegenüber den Bürgern und Steuerzahlern diskutiert wurden. Höller argumentierte im Sinne der RLB, dass es nicht angehe, dass St. Pölten mit einer Vielzahl derartiger Geschäfte gut verdient hätte und nun, wo eines derart schief gegangen ist, der Verlust sozusagen der Bank umgehängt werde. Ogris konnte sich da einen Hinweis auf die Kärnter Hypo nicht verkneifen und stellte auch die Rolle von Banken bei diesen Geschäften zur Diskussion. Dann kam sinngemäß der Satz, dass es nicht angehe, „dass ein paar Irre so lange auf Kosten der Steuerzahler herumfuhrwerken bis aus einer Mücke eine Herde Elefanten wird“.

Lukas Aigner bezog diesen Vorwurf auf seine Mandantin und begründet damit den Ablehnungsantrag. Zwar erklärte Ogris, dass er nicht nur die klagende Partei gemeint, sondern dass er sich auf das ganze Prozessthema bezogen hatte und somit auch die Bank angesprochen war – zu einer Verständigung kam es aber nicht.

Der Ablehnungssenat entscheidet nun in den nächsten Wochen, ob Ogris bleibt oder ob der Ersatzrichter übernimmt. Bei einem Richterwechsel beginnt das Verfahren von vorne, auch die neuerliche Befragung der bereits gehörten Zeugen ist grundsätzlich nötig. Denkbar wäre allerdings, dass beide Parteien der Verlesung der alten Protokolle zustimmen und so eine neuerliche Befragung umgangen werden könnte. Mehrkosten und Zeitverlust sind jedenfalls fix.

Die von der RLB bei der letzten Tagsatzung für „irgendwann“ angekündigte Gegenklage über 66 Millionen Euro ist bis Anfang Juni noch nicht eingebracht worden. Diesbezüglich im Verfahren vorgebrachte „Gesprächsbereitschaft“ dürfte sich wohl nur auf technische Aspekte des Verfahrens bezogen haben –  an aussichtsreiche Gespräche zur außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen St. Pölten und der RLB glaubt niemand mehr.

Heißer Sommer. Auch auf politischer Ebene wird die Opposition für einen heißen Sommer sorgen. Am 30. Juni, so hört man aus dem Rathaus, sollen die Ergebnisse der zwei Parteiengespräche, bei denen auch externe Experten der beigezogenen Beraterfirma KPMG Präsentationen gehalten haben, vom Gemeinderat beschlossen werden – zuvor will man keine Details kommentieren. Angeblich sei es aber gar nicht um den klagsanhängigen SWAP mit der RLB gegangen, womit womöglich die laut NÖ-Gemeindeaufsicht nichtigen Barclays-Geschäfte Thema waren? Steht hier eine nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat im Raum – und will die SPÖ dafür trotz ihrer absoluten Mehrheit womöglich die Opposition ins Boot holen? Und wenn ja, um welchen Preis?

Vorteil Stadler

Nach jahrelangem Streit mit dem Land NÖ zeichnet sich nun für die Stadt St. Pölten eine Reduktion des Standortbeitrages zur Finanzierung des Landesklinikums ab. Kann sich Bürgermeister Matthias Stadler schon bald über 60 Millionen Euro freuen?

Es ist ein langes Match, das Stadt und Land austragen. Doch nun hat Matthias Stadler wohl den Matchball in der Hand. Der Verfassungsgerichtshof hob jenen Paragraphen des Landesgesetzes auf, der den Standortvorteil für St. Pölten definiert. Kurz erklärt: Das Land NÖ betreibt die Landeskliniken und erhält von den Gemeinden dafür Beiträge. Diese sind einerseits von der Einwohnerzahl abhängig, andererseits werden eben auch sogenannte Standortbeiträge eingehoben. Diese sollen jene Vorteile abbilden, die Gemeinden dadurch entstehen, dass das Land in ihrem Gemeindegebiet ein Krankenhaus betreibt. Im Fall St. Pöltens war dieser Beitrag aber sieben Mal so hoch wie für andere Städte. Die St. Pöltner Gemeindebürger kamen Jahr für Jahr für mehr als die Hälfte der gesamten Mittel auf, die das Land als Standortvorteil von allen NÖ-Gemeinden einhob.

„Eine himmelschreiende Ungleichbehandlung durch den Landesgesetzgeber“, beklagte Matthias Stadler schon vor Jahren. Nun kann er sich mit dieser Argumentation auch auf die Sichtweise der Verfassungshüter stützen. Der neu festzusetzende Standortbeitrag dürfe nicht neuerlich St. Pölten gröblich benachteiligen, die seit Jänner 2006 zu viel bezahlten Beiträge belaufen sich auf über 60 Millionen Euro – auch davon will man nun natürlich einen großen Teil zurück.

Doch noch ist vieles unklar. Seit der Spruch des Gerichtshofs Anfang April bekannt wurde, gibt es wenig konkrete Ansagen. Im St. Pöltner Rathaus bestätigt man nur, dass die Gespräche zwischen Stadt und Land noch nicht abgeschlossen sind, weshalb Detailauskünfte nicht möglich wären. Jedoch gibt das Rathaus immerhin eine klare Zielsetzung vor: „Wir wollen zukünftig einen fairen Beitrag zur Krankenhausfinanzierung leisten und unser Geld zurück.“ Man sei zuversichtlich eine Einigung erzielen zu können. Andernfalls steht der Rechtsweg nach wie vor offen.

Und auch bei einer anderen Partie gibt es zumindest theoretisch noch einen prallgefüllten Topf an Gold für das Stadtbudget zu holen: Nach der Auflösung des sogenannten „Krankenanstalten-Zusammenarbeits-Fonds“ (kurz: KRAZAF) tat sich 1997 eine „Lücke“ auf – mehrere Gemeinden pochen seither auf ihr Recht und wollen geleistete Beiträge zurück. Mehr als 50 Millionen Euro sollen der Stadt aus ihrer Sicht zustehen. Die Gespräche mit dem zuständigen Gesundheitsministerium gestalten sich aber zäh, eine rasche Einigung scheint nicht in Sicht.

(Erschienen in der Juni-Ausgabe von MFG-Das Magazin.)