Ogris bleibt: Richter im STP-SWAP-Prozess nicht abgesetzt

Der Ablehnungssenat am Handelsgericht Wien hat entschieden, Martin Ogris führt weiterhin den Zivilprozess zwischen der Stadt St. Pölten und der Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien (RLB) um ein katastrophales SWAP-Geschäft, bei dem sich die Stadt von der Bank über den Tisch gezogen fühlt.

In der öffentlichen Tagsatzung vom 6. Mai 2014 entwickelte sich eine hitzige Diskussion. Äußerungen von Richter Martin Ogris führten dazu, dass Lukas Aigner, der Rechtsanwalt der Stadt St. Pölten, einen Ablehnungsantrag zu Protokoll gab. Aigner argumentierte, Ogris würde Beweise vorzeitig würdigen und das Verfahren nicht unparteiisch führe.

In Konsequenz stand das Verfahren seit 6. Mai still. Der Akt wurde einem Senat aus drei Richtern am Handelsgericht Wien vorgelegt. Dieser Ablehnungssenat entschied am 12. November 2014, dass der Antrag von Aigner nicht begründet war.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die städtischen Rechtsvertreter haben die Möglichkeit, die Entscheidung des Ablehnungssenates beim Oberlandesgericht Wien binnen 14 Tagen mittels Rekurs zu bekämpfen. In diesem Fall würde das Zivilverfahren bis zu einer Entscheidung der Oberbehörde weiterhin stillstehen. Eine Entscheidung zur Frage, ob die Stadt-Vertreter die Oberbehörde anrufen werden, stand vorerst nicht fest.

Wann Martin Ogris nun den Prozess mit der nächsten Tagsatzung fortsetzen möchte war ebenfalls vorerst unklar.

ÖVP: Stadler soll Behördenauflagen überdenken

Mit dem Herbst beginnt die Schulball-Saison. Alle Jahre wieder wird in St. Pölten über mögliche und unmögliche Locations für diese Schülerbälle diskutiert. Die ÖVP lädt nun gar zum Schulball-Gipfel und hat auch gleich eine pragmatische Lösung bei der Hand.

Die Locations „Cityhotel“ und „FH St. Pölten“ würden wegen der behördlichen Auflagen nicht als Location für Schülerbälle dienen. Also solle Bürgermeister Matthias Stadler diese Auflagen… ja, was eigentlich? Aufruf zum Amtsmissbrauch? Oder Erkenntnis der Stadt-ÖVP, dass die Magistratsauflagen unnötig sind?

Hier ein Screenshot der Presse-Aussendung der ÖVP St. Pölten von Florian Krumböck vom 10. Oktober 2014:

schulballmisere

Zu Gast in St. Islam

Integration ist an sich ein komplexes Thema. Und seit neuerdings durchgeknallte
Glaubensfanatiker von Österreich aus in den Heiligen Krieg ziehen, wird über politisch-radikalen
Islam heißer diskutiert denn je. Rund acht Prozent der St. Pöltner Bevölkerung gehören zur
muslimischen Glaubensgemeinschaft. Eine Bestandsaufnahme.

Die ganze Reportage online lesen!

 

„Der Richter hat weit über die Stränge geschlagen!“

Es geht um sehr viel Geld für St. Pölten – oder die Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien (RLB). Seit Mai steht das Verfahren am Handelsgericht Wien über ein katastrophales SWAP-Geschäft still, weil die Stadt die Ablehnung des Richters beantragt hat. Wir fragten Stadtanwalt Lukas Aigner nach den Gründen sowie seine Sicht der Dinge. (Ursprünglich erschienen in MFG-Das Magazin, September 2014.)

Bei der letzten Verhandlung am Handelsgericht Wien beantragten Sie die Ablehnung von Richter Martin Ogris. Was hat für diesen nicht alltäglichen Schritt den Ausschlag gegeben?
Das Verfahren war schon von Anbeginn über weite Teile durchaus emotional, die Medien und die Öffentlichkeit haben entsprechendes Interesse gezeigt. Harte Diskussionen kommen bei Gericht oft vor, müssen aber immer sachlich bleiben. Der Richter hat in der letzten Verhandlung mit seinen Aussagen aber weit über die Stränge geschlagen. Sein Verhalten war mit den Grundsätzen eines objektiven Verfahrens nicht mehr in Einklang zu bringen. Zu einem Zeitpunkt, als die Zeugenbefragung in vielen Punkten nicht abgeschlossen war, wurden zentrale Zeugen persönlich angegriffen und Beweise vorab gewürdigt. Dabei sieht die Zivilprozessordnung klare Spielregeln vor – diese wurden nicht eingehalten. Ich bin durch meine jahrelange Vertretungstätigkeit vor Gericht einiges gewöhnt und musste bisher noch nie einen Richter in der Verhandlung ablehnen.

Als Sie den Ablehnungsantrag formulierten, waren alle Anwesenden überrascht. Hatten Sie diesen Schritt im Vorfeld mit der Mandantin erläutert bzw. sich dafür das nötige Pouvoir geholt?
Die Zivilprozessordnung sieht eine unverzügliche Rügepflicht vor, wenn der Anwalt den Eindruck gewinnt, dass der Richter zu einer unbefangenen Verfahrensführung nicht mehr in der Lage ist. Daher musste der Antrag auch sofort gestellt werden, als er aus meiner Sicht geboten war. Eine Konsultation mit der Mandantin wäre also in einer solchen Situation gar nicht möglich. Außerdem vertrete ich nur die Interessen der Mandantin. Das inkludiert natürlich auch derartige Schritte, wenn diese geboten sind, um die Interessen zu schützen.

Als Prozessbeobachter hatte man den Eindruck, dass im Verfahren wenig weitergeht. Ewig wurde um des Kaisers Bart diskutiert. Nun sind wieder vier Monate seit dem Ablehnungsantrag verstrichen. Spielt St. Pölten hier auf Zeit?
Die Verhandlungshoheit obliegt dem Richter. Der überwiegende Teil der Argumente liegt ja bereits vor einer mündlichen Verhandlung in Form von Schriftsätzen vor, die mündlichen Sachvorträge während einer Verhandlung sind eher die Ausnahme. Wie viel diskutiert wird, liegt in erster Linie an der Verhandlungsführung des Richters, er gibt die Linie und die Richtung vor, er kann Diskussionen befeuern oder abdrehen. Diskussionen sind ja hilfreich, um den Prozessstoff zu gliedern. Grundsätzlich hat der Richter ja die Aufgabe im Beweisverfahren alle Beweismittel zu sichten, insbesondere die Zeugen zu hören, erst danach fällt er sein Urteil. Da ist es natürlich wichtig, dass er das Verfahren auch aktiv lenkt. Als Klägerin und als Beklagte muss man die Möglichkeit haben, alle relevanten Aspekte vorzubringen. Es ist sinnvoll, dass der Richter auch herausarbeitet, an welchen Aspekten er denkt, dass sich das Verfahren entscheiden wird. Und zu diesen Punkten sollen dann beide Parteien ihre Argumente und Beweise vorbringen. Da muss man sich nicht an Nebenschauplätzen aufhalten. Dass ein solches komplexes Verfahren länger dauert, ist normal, da kann man dem Richter keinen Vorwurf machen.

Der negative Anfangswert des umstrittenen Geschäftes führte oft zu Grundsatzdiskussionen zwischen Ihnen und dem Richter. Warum ist Ihnen dieser Aspekt so wichtig?
Es wäre meiner Meinung nach ein kluger erster Schritt, wenn man durch ein Gutachten eines Bankfachmanns genau dieses Geschäft bankfachlich in allen relevanten Aspekten ausleuchten würde. Das wurde im Verfahren Bruck an der Leitha auch gemacht und hat rasch zu einem Urteil geführt. Eine Fülle von Privatgutachten liegt ja bereits vor.
Wir sehen das Phänomen eines hohen negativen Anfangswerts auch in anderen Fällen, bei denen Banken mit Kommunen Derivativgeschäfte geschlossen haben: Diese Produkte haben offenbar dem Geschäftsmodell nach einen hohen negativen Anfangswert, den aber nur die Bank kennt. Dieser wirkt sich über mehrere Ebenen sehr negativ für den Kunden aus.
Ein weiteres zentrales Problem ist, dass Gemeinden weder die nötige Technik noch das nötige Know-How haben, um derartige komplexe Geschäfte wirklich zu managen – das können nur größere Banken. Dort gibt es spezialisierte Abteilungen, die das Risiko von Anfang an genau abschätzen, laufend messen, überwachen und im Fall des Falles auch in der Sekunde begrenzen können. Die Überwachung erfolgt rund um die Uhr, durch einen ganzen Stab an Experten mit komplexer EDV-Unterstützung.
Würde man sich im gegenständlichen Fall die Stadt St. Pölten wegdenken, so hätte die RLB das Geschäft gar nicht mit Meryll-Lynch abschließen können – sie hätte es laut den uns vorliegenden Zahlen gar nicht ohne Sicherung in ihren Bankbüchern untergebracht, weil das Risiko selbst für die Bank und deren Limits viel zu hoch war. Das erkennt aber nur ein Derivate-Fachmann mit finanzmathematischer Ausbildung.
Der Deutsche Bundesgerichtshof hat bereits 2011 ein Grundsatzurteil gefällt, dass eine Bank bei derartigen Geschäften dem Kunden den eigenen Interessenskonflikt und den negativen Startwert des Geschäfts offenlegen muss. Die Gemeinde glaubt, die Bank empfiehlt ein für die Gemeinde vorteilhaftes Geschäft – in Wahrheit ist das aber nicht der Fall, das Geschäft ist wegen dem negativen Startwert massiv unausgewogen. Das provoziert nicht nur einen Interessenkonflikt, sondern wirkt sich auch massiv auf das Risiko der Gemeinde aus. Die Bank wettet damit gewissermaßen gegen den Kunden.
Wäre das gegenständliche Geschäft nicht von den Banken geschickt als „Swap“ mit geringem Nominal getarnt worden, sondern so wie es der Wirklichkeit entspricht als Kombination von 67 Währungs-Optionsgeschäften im Schweizer Franken, hätte es von Anfang an nie und nimmer in den Betrags- und Risikolimits untergebracht werden können, welche der Gemeinderat von St. Pölten vorgegeben hatte. Limits, die übrigens gemeinsam mit der RLB erarbeitet wurden. Die Bank hatte also jederzeit einen massiven Wissensvorsprung vor ihrem Kunden und hat diesen nach unserem Standpunkt auch ausgenützt.

Mit Ende März hat St. Pölten die Zahlungen an die RLB aus diesem Geschäft eingestellt, als Reaktion stellte die Bank das Geschäft glatt und kündigte eine Gegenklage über 66 Millionen Euro an. Ist diese bereits eingelangt?
Nein, wir wissen davon noch nichts. Die Bank behauptet nun einen Schaden von 66 Millionen Euro zu haben. Wir können dies aber nicht nachvollziehen. Es wäre zum Beispiel denkbar, dass die Bank bereits vor längerer Zeit das Risiko des Geschäftes zwischen ihr und Meryll-Lynch durch Gegengeschäfte abgesichert oder das Geschäft schon davor geschlossen hat. Vielleicht war ja ihr eigentlicher Schaden dadurch nur 5 Millionen Euro? Somit würde man von St. Pölten nun auch nur eine Art von „Wettgewinn“ fordern. Die Bank wird ihre eigenen Bücher offenlegen müssen. Bis dato liegt diese Gegenklage jedenfalls noch nicht am Tisch.

Zur Person
Rechtsanwalt Lukas Aigner ist bei „Kraft & Winternitz“ Experte für Kapitalmarkt-, Bank- und Versicherungsrecht. Er vertritt die Stadt St. Pölten im Zivilprozess gegen die Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien (RLB). Seine Kanzlei betreut auch die Stadt Linz in ihrem Zivilstreit mit der BAWAG sowie die Stadt Bruck an der Leitha, welche sich nach einem Erfolg in erster Instanz vor Kurzem mit Raiffeisen verglich.

Stadt/Land-Vergleich: mehr als 35 Mio.

Die Vergleichsverhandlungen zwischen St. Pölten und dem Land NÖ spülen unter anderem 35 Millionen Euro in das Stadtbudget – der Gestaltungsspielraum für die Stadtpolitik vergrößert sich spürbar. Vorangegangen war der politischen Einigung ein jahrelanger Streit um den St. Pöltner Beitrag zur Krankenhaus-Finanzierung, nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hatte sich die Rechtsposition der Stadt zuletzt deutlich verbessert. (Siehe dazu MFG-Artikel aus der Juni-Ausgabe.)

In früheren Stellungnahmen wurde der Streitwert mit rund 60 Millionen Euro beziffert, in Folge der Einigung erhält St. Pölten nun 35 Millionen Euro an zu viel bezahlten Beiträgen der Vorjahre retour. Zudem wurde der neue Standortbeitrag mit 3,3 Millionen Euro jährlich angesetzt – somit knapp 7 Millionen unter dem früheren (zu hohen) Wert. Landesrat Karl Wilfing hat auch Landesunterstützung beim Thema „Öffentlicher Verkehr“ zugesagt, ebenso wurde eine Landesförderung in Höhe von insgesamt 4 Millionen Euro für noch näher zu definierende, gemeinsame Projekte beschlossen.

Aus dem Büro von Landesrat Wilfing heißt es dazu, dass die Vergleichsgespräche vor einem sehr schwierigen finanziellen Hintergrund stattgefunden haben. Beide Seiten haben sich jedoch eine rasche und gemeinsame Lösung als Ziel gesetzt, das Gesprächsklima sei immer konstruktiv und sehr gut gewesen. Da der Verfassungsgerichtshof einen Vergleich der Streitparteien vorgeschlagen hat, sei auch stets in diesem Sinne verhandelt worden.

St. Pöltens Bürgermeister Matthias Stadler will den Vergleich nutzen, um den Schuldenstand der Stadt zu senken und somit die Grundlage für einen nachhaltig ausgeglichenen Haushalt mit Spielräumen für die Zukunft schaffen. Den guten Beziehungen zum Land habe die gerichtliche Durchsetzung des Rechtsstandpunktes keinen Abbruch getan. Der eingeschlagene Budgetkonsolidierungspfad werde trotzdem umgesetzt, „wir fahren aber kein Crash-Szenario und machen kein zu-Tode-Sparen“, so Stadler.

Mit dem Vergleich scheinen Stadt und Land zufrieden. Zum einen weil ein jahrelanger Streit beigelegt ist, zum anderen weil der Verfassungsgerichtshof aufgetragen hatte, dass man sich vergleichen möge und für die Zukunft geeignete Kriterien zur Festsetzung des Standortbeitrages definieren möge. Vor diesem Hintergrund scheint das Verhandlungsergebnis trotz des kolportierten Streitwerts von 60 Millionen Euro für beide Seiten vertretbar.

Die formalen Beschlüsse im Gemeinderat und Landtag sollen rasch gefasst werden, am 11. Juli tagt der St. Pöltner Gemeinderat, am 15. Juli soll ein Beschluss der NÖ Landesregierung erfolgen. Noch im August wird vor dem Verfassungsgerichtshof wohl auch der gerichtliche Vergleich formell abgeschlossen werden.

St. Pöltens ÖVP-Obmann Matthias Adl betont, dass „das Ergebnis unter den gegebenen Umständen wohl das beste war, was man für St. Pölten rausholen konnte.“ Auch die Leistung der St. Pöltner Beamten und der Einsatz von Bürgermeister Stadler seien anzuerkennen. Der Beschluss das Land NÖ zu klagen, sei damals kein leichter Entschluss gewesen, im Rückblick war er jedoch die richtige Entscheidung, die damals auch mit den Stimmen der ÖVP beschlossen wurde, wie Adl anmerkt. Auch die ÖVP will den gewonnenen Spielraum zum Schuldenabbauen nutzen – um Spielräume für die Zukunft zu schaffen.

Ungewohnte Eintracht zwischen St. Pöltens SPÖ und ÖVP, die zumindest bis zum morgigen Gemeinderat halten könnte. Dann geht es um den Rechnungsabschluss 2013 – dem die Opposition wohl nicht zustimmen wird.

EDIT:
Doch warum gibt sich St. Pölten mit „nur“ 35 Millionen Euro zufrieden, wenn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) einer Klage doch gute Chancen eingeräumt hätte und der Streitwert bei 60 Millionen lag?
St. Pöltens Finanzdirektor Thomas Wolfsberger führt dazu aus, dass bei gescheiterten Vergleichsgesprächen die Stadt zwar wohl vom VfGH Recht bekommen hätte. Das Land hätte dann den gesamten Betrag der zu hohen Standortbeiträge an die Stadt refundieren müssen. In Folge jedoch wäre natürlich ein adaptiertes Landesgesetz rückwirkend beschlossen worden, welches einen neuen, niedrigeren Standortbeitrag festgesetzt hätte. St. Pölten hätte diese neuen Beiträge erst Recht wieder rückwirkend ans Land überweisen müssen. Somit wäre man wohl auf jenen Wert gekommen, der nun im Rahmen des Vergleiches zwischen den Streitparteien ausverhandelt wurde.

Gemeinderat saniert nachträglich nichtiges Derivativgeschäft

In seiner Sitzung vom 30.06.2014 hat der Sankt Pöltner Gemeinderat jenes SWAP-Geschäft saniert, das laut Feststellung der NÖ Gemeindeaufsicht nicht korrekt abgeschlossen wurde, da die zugrundeliegende Richtlinie des Gemeinderats dem Bürgermeister zu weitgehend Befugnisse eingeräumt hatte.
Hintergrund der Kontroverse dabei ist die Frage einer möglichen Haftung der Mandatare für Vermögensschäden der Stadt, die von der ÖVP in den Raum gestellt wurde. Die SPÖ hielt dem Empfehlungen ebendieser Gemeindeaufsicht sowie externer Experten entgegen.
Vor dem Hintergrund der von der ÖVP angekündigten Sachverhaltsdarstellung zum SWAP-Streit scheint das Klima zwischen den Fraktionen in dieser St. Pöltner causa prima weiterhin schwer gestört.

Unabhängig

Kolumne aus MFG, Juni-Ausgabe

Wenn die RLB die Stadt St. Pölten auf 66 Millionen Euro klagt, dann entspricht das 40 Prozent der städtischen Gesamt-Einnahmen im Jahr 2014. Es geht also nicht um Peanuts, wenn wir uns Ausgabe für Ausgabe am Rechtsstreit zwischen St. Pölten und der RLB abarbeiten – sondern um ein Thema, das den Gestaltungsspielraum St. Pöltner Kommunalpolitik in den nächsten Jahrzehnten beeinflussen wird. Auf politischer Ebene wird sich zeigen, ob die SPÖ trotz absoluter Mehrheit und Macht im Rathaus wieder das Vertrauen der Opposition (und sicher auch weiter Teile der Bevölkerung) in dieser Frage zurückgewinnen kann. Die teils geäußerten Vorwürfe wiegen schwer, eine unabhängige Prüfung durch die Justiz macht also Sinn. Vor allem wenn die SPÖ im Gemeinderat weiterhin kein eigenes Untersuchungsgremium zum Thema einsetzen will.
Und Martin Ogris? Sorgen seine medienwirksamen Aussagen in einem Rechtsstreit mit hohem öffentlichen Interesse dafür, dass man der Justiz mehr oder weniger Unabhängigkeit zutraut? Wie weit darf ein Richter zu Aspekten dieses Rechtsstreits im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung kritisch Stellung beziehen? Darf er Banken und Politiker für ihr Handeln kritisieren – auch wenn er dabei vielleicht vorrangig eine politisch-moralische Ebene anspricht?
Ich erinnere mich nur an zwei Zuhörer im Saal, die nicht auf der Payroll einer der beiden Streitparteien stehen.  Als einer davon frage ich mich, wie man die eigene, subjektive Wahrheit korrekt rüberbringt, ohne sich ungewollt einer Seite dienlich zu erweisen. Ich weiß nicht, ob die Aussagen von Ogris „professionell“ waren, ob man das als Richter so sagen „darf“.  Aber seine Schelte galt – so wie ich sie im Kontext gehört und verstanden hatte – sicher nicht nur den St. Pöltnern allein. Er sprach nämlich von – einer Herde…

UNABHÄNGIG ODER DOCH BEFANGEN?

Na, wir wer‘n kan Richter brauchen,
weu wir ham a golden‘s Herz / Mir wer‘n
ollas übertauchen, und dann fohr‘ ma
himmelwärts.     „Alle Menschen san ma zwider“, Kurt Sowinetz

Einen Richter wird die Stadt St. Pölten schon brauchen, die Frage ist nur ob er Martin Ogris oder Roland Parzmaier heißt. Im Zivilprozess am Handelsgericht Wien fühlte sich die Stadt nämlich vom Richter beleidigt und lehnt ihn in Folge als befangen ab. Doch auch an der politischen Front der SWAP-Causa steht der nächste Wirbel an.

Doch bevor wir uns in die Untiefen der St. Pöltner Kommunalpolitik stürzen, zurück zur scheinbar geordneten Welt der Justiz am Wiener Handelsgericht. Dort prüft ein Ablehnungssenat den Antrag von Stadt-Anwalt Lukas Aigner auf Abberufung des Richters Martin Ogris, denn dieser habe in der letzten Tagsatzung Beweise vorzeitig gewürdigt und polemisch gegenüber der Klägerin, der Stadt St. Pölten, agiert. Stimmt der Senat dem Antrag von Aigner zu, so übernimmt Roland Parzmaier den Fall –  er stand im Rahmen der festen Geschäftsordnung am Gericht bereits als Ersatzrichter fest. Das Recht auf den eigenen Richter ist ja ebenso wie die Unabhängigkeit der Richter in ihrer Amtsausübung ein zentraler Gedanke in unserer Verfassung. Sollte der Senat den Antrag aber ablehnen und keine Befangenheit von Ogris erkennen, so kann Aigner dagegen vorm Oberlandesgericht Wien berufen. Bis in den Herbst dürfte ein Ergebnis jedenfalls vorliegen.

Ein Ablehnungsantrag zählt nicht mehr zu den tagtäglichen Stilmitteln der anwaltlichen Trickkiste, der Vorwurf der Befangenheit wiegt schwer und der Richtersenat wird wohl genau hinschauen, ob der Kollege wirklich abzuberufen ist. Raiffeisen-Anwalt Wolfgang Höller zog noch während Aigner den Ablehnungsantrag begründete kopfschüttelnd seinen Schluss in Richtung des Stadt-Anwalts: „Herr Kollege, Sie sind dabei den Fall zu verlieren und gehen jetzt auf den Richter los!“

Ja, da ging es schon ordentlich zur Sache am 6. Mai im 17. Stock der Marxergasse 1a in Wien, dem Sitz des Handelsgerichts. Über drei Stunden ging die Tagsatzung, immer wieder wurde über die bisher gewonnenen Erkenntnisse diskutiert. Welche Bedeutung es beispielsweise habe, dass sowohl Bürgermeister Stadler als auch der mittlerweile pensionierte Finanzchef Ernst Knoth vor Gericht ausgesagt hatten, dass sie sehr wohl das theoretische Risiko verstanden hätten, dass es „beim klagsanhängigen Geschäft die Möglichkeit gäbe an 67 Quartalen draufzuzahlen.“ Oder welche Rolle es spiele, dass das Geschäft schon bei Abschlusszeitpunkt einen negativen Barwert ausgewiesen habe, es also für die Stadt sehr nachteilig ausgestaltet gewesen sei, wie Aigner argumentierte. Mehrfach konnte man im Prozessverlauf sehen, dass Ogris manche Argumente von Aigner nicht teilt. Und es liegt wohl in der Natur des Martin Ogris, dass er sich für emotionale Diskussionen und pointierte Vergleiche nicht zu fein ist. Ob denn die Stadt beim Abschluss des Geschäftes nicht hätte wissen müssen, dass der Preis für die 1,5 Millionen Euro, die sie von der Bank erhält, ein beträchtliches Risiko sei? Ogris dazu: „Ich würde den Herrn Knoth ja gerne fragen, wer er denn damals geglaubt hat, dass der Idiot ist, der am anderen Ende die Rechnung dafür zahlt.“ Und zu Lukas Aigner meinte er nach Debatten über die Provisionshöhe der RLB: „Ich kann mir schon vorstellen, dass wir uns am Ende des Verfahrens darauf einigen, dass die Bank das Geschäft der Stadt zu teuer verkauft hat. Aber lassen wir den Vorwurf, dass die Bank die Stadt ‚hereingelegt’ hat.“

Ein paar Irre. Zum Eklat kam es, als die RLB vorbrachte, dass die Stadt zu einem früheren Zeitpunkt „politisch nicht mutig genug war, das Geschäft mit vier Millionen Euro Verlust zu schließen“. Hätte man das damals gemacht, säße man heute nicht vor einem Schaden von 66 Millionen Euro. Ogris hakte da ein: „Moralisch kriegen Sie das nicht weg, dass Sie diese Chance zum Ausstieg nicht genutzt haben.“ Ogris forderte neuerlich, dass sich Stadt und Bank im Sinne einer „Gesamtlösung“ einigen. An diesem Punkt schwangen auch vorangegangene Anspielungen der Diskussion mit, als etwa die Verantwortung von Politikern und Banken gegenüber den Bürgern und Steuerzahlern diskutiert wurden. Höller argumentierte im Sinne der RLB, dass es nicht angehe, dass St. Pölten mit einer Vielzahl derartiger Geschäfte gut verdient hätte und nun, wo eines derart schief gegangen ist, der Verlust sozusagen der Bank umgehängt werde. Ogris konnte sich da einen Hinweis auf die Kärnter Hypo nicht verkneifen und stellte auch die Rolle von Banken bei diesen Geschäften zur Diskussion. Dann kam sinngemäß der Satz, dass es nicht angehe, „dass ein paar Irre so lange auf Kosten der Steuerzahler herumfuhrwerken bis aus einer Mücke eine Herde Elefanten wird“.

Lukas Aigner bezog diesen Vorwurf auf seine Mandantin und begründet damit den Ablehnungsantrag. Zwar erklärte Ogris, dass er nicht nur die klagende Partei gemeint, sondern dass er sich auf das ganze Prozessthema bezogen hatte und somit auch die Bank angesprochen war – zu einer Verständigung kam es aber nicht.

Der Ablehnungssenat entscheidet nun in den nächsten Wochen, ob Ogris bleibt oder ob der Ersatzrichter übernimmt. Bei einem Richterwechsel beginnt das Verfahren von vorne, auch die neuerliche Befragung der bereits gehörten Zeugen ist grundsätzlich nötig. Denkbar wäre allerdings, dass beide Parteien der Verlesung der alten Protokolle zustimmen und so eine neuerliche Befragung umgangen werden könnte. Mehrkosten und Zeitverlust sind jedenfalls fix.

Die von der RLB bei der letzten Tagsatzung für „irgendwann“ angekündigte Gegenklage über 66 Millionen Euro ist bis Anfang Juni noch nicht eingebracht worden. Diesbezüglich im Verfahren vorgebrachte „Gesprächsbereitschaft“ dürfte sich wohl nur auf technische Aspekte des Verfahrens bezogen haben –  an aussichtsreiche Gespräche zur außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen St. Pölten und der RLB glaubt niemand mehr.

Heißer Sommer. Auch auf politischer Ebene wird die Opposition für einen heißen Sommer sorgen. Am 30. Juni, so hört man aus dem Rathaus, sollen die Ergebnisse der zwei Parteiengespräche, bei denen auch externe Experten der beigezogenen Beraterfirma KPMG Präsentationen gehalten haben, vom Gemeinderat beschlossen werden – zuvor will man keine Details kommentieren. Angeblich sei es aber gar nicht um den klagsanhängigen SWAP mit der RLB gegangen, womit womöglich die laut NÖ-Gemeindeaufsicht nichtigen Barclays-Geschäfte Thema waren? Steht hier eine nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat im Raum – und will die SPÖ dafür trotz ihrer absoluten Mehrheit womöglich die Opposition ins Boot holen? Und wenn ja, um welchen Preis?

Vorteil Stadler

Nach jahrelangem Streit mit dem Land NÖ zeichnet sich nun für die Stadt St. Pölten eine Reduktion des Standortbeitrages zur Finanzierung des Landesklinikums ab. Kann sich Bürgermeister Matthias Stadler schon bald über 60 Millionen Euro freuen?

Es ist ein langes Match, das Stadt und Land austragen. Doch nun hat Matthias Stadler wohl den Matchball in der Hand. Der Verfassungsgerichtshof hob jenen Paragraphen des Landesgesetzes auf, der den Standortvorteil für St. Pölten definiert. Kurz erklärt: Das Land NÖ betreibt die Landeskliniken und erhält von den Gemeinden dafür Beiträge. Diese sind einerseits von der Einwohnerzahl abhängig, andererseits werden eben auch sogenannte Standortbeiträge eingehoben. Diese sollen jene Vorteile abbilden, die Gemeinden dadurch entstehen, dass das Land in ihrem Gemeindegebiet ein Krankenhaus betreibt. Im Fall St. Pöltens war dieser Beitrag aber sieben Mal so hoch wie für andere Städte. Die St. Pöltner Gemeindebürger kamen Jahr für Jahr für mehr als die Hälfte der gesamten Mittel auf, die das Land als Standortvorteil von allen NÖ-Gemeinden einhob.

„Eine himmelschreiende Ungleichbehandlung durch den Landesgesetzgeber“, beklagte Matthias Stadler schon vor Jahren. Nun kann er sich mit dieser Argumentation auch auf die Sichtweise der Verfassungshüter stützen. Der neu festzusetzende Standortbeitrag dürfe nicht neuerlich St. Pölten gröblich benachteiligen, die seit Jänner 2006 zu viel bezahlten Beiträge belaufen sich auf über 60 Millionen Euro – auch davon will man nun natürlich einen großen Teil zurück.

Doch noch ist vieles unklar. Seit der Spruch des Gerichtshofs Anfang April bekannt wurde, gibt es wenig konkrete Ansagen. Im St. Pöltner Rathaus bestätigt man nur, dass die Gespräche zwischen Stadt und Land noch nicht abgeschlossen sind, weshalb Detailauskünfte nicht möglich wären. Jedoch gibt das Rathaus immerhin eine klare Zielsetzung vor: „Wir wollen zukünftig einen fairen Beitrag zur Krankenhausfinanzierung leisten und unser Geld zurück.“ Man sei zuversichtlich eine Einigung erzielen zu können. Andernfalls steht der Rechtsweg nach wie vor offen.

Und auch bei einer anderen Partie gibt es zumindest theoretisch noch einen prallgefüllten Topf an Gold für das Stadtbudget zu holen: Nach der Auflösung des sogenannten „Krankenanstalten-Zusammenarbeits-Fonds“ (kurz: KRAZAF) tat sich 1997 eine „Lücke“ auf – mehrere Gemeinden pochen seither auf ihr Recht und wollen geleistete Beiträge zurück. Mehr als 50 Millionen Euro sollen der Stadt aus ihrer Sicht zustehen. Die Gespräche mit dem zuständigen Gesundheitsministerium gestalten sich aber zäh, eine rasche Einigung scheint nicht in Sicht.

(Erschienen in der Juni-Ausgabe von MFG-Das Magazin.)

Zurück an den Start?

Mit seinem Ablehnungsantrag, eingebracht in der Tagsatzung vom 6. Mai 2014, sorgte Lukas Aigner, St. Pöltens Rechtsanwalt im Streit mit der Raiffeisen-Landesbank NÖ-Wien (RLB), für Nervenkitzel. Doch wie geht es nun weiter?

Nachdem Aigner den Ablehnungsantrag gestellt hatte, protokollierte Richter Martin Ogris noch während der Verhandlung dessen Begründung. Danach wurde die Tagsatzung beendet, der Richter darf in so einem Fall keine weiteren Schritte setzen. Ogris verfasst nun eine Stellungnahme zu eben diesem Antrag, der ganze Akt wird in Folge dem „Ablehnungssenat“ am Handelsgericht Wien vorgelegt. Dieser Senat aus drei Richtern entscheidet dann, wie es weitergeht.

Entweder wird der Antrag abgelehnt und Martin Ogris bleibt der zuständige Richter. In diesem Fall könnte Aigner ein Rechtsmittel einlegen und die letzte Entscheidung würde das Oberlandesgericht Wien treffen.

Oder der Senat gibt dem Antrag von Aigner statt. In diesem Fall übernimmt Roland Parzmaier den Fall, er stand von Beginn an als Ersatzrichter fest, für den Fall, dass Ogris verhindert ist. Bei jedem Verfahren wird übrigens automatisch ein Stellvertreter für den eigentlichen Richter festgelegt.

Gerade in Fällen mit öffentlichem Interesse ist das Gericht um eine rasche Entscheidung bemüht. In ein paar Wochen sollte also eine Entscheidung vorliegen. Geht es in die nächste Instanz zum Oberlandesgericht, so ist eine endgültige Entscheidung wohl in ein bis zwei Monaten zu erwarten.

Bei der Frage, ob der Richter tatsächlich befangen ist, prüft der Ablehnungssenat nicht nur die persönliche Ebene des Richters sondern auch die mögliche, öffentliche Wahrnehmung – um eben den Eindruck einer Befangenheit zu verhindern. Eine individuelle Stellungnahme zum konkreten Fall konnte am Handelsgericht nicht genommen werden, es handelt sich um allgemeine Auskünfte über die grundsätzlich vorgesehenen Regelungen.

Tatsache ist aber, dass bei einem Richterwechsel grundsätzlich auch die Beweismittel, sprich Zeugenaussagen, neu aufgenommen werden. Möglich wäre aber, dass beide Streitparteien darauf verzichten und einer Verlesung der bisherigen Protokolle zustimmen. Erfahrungsgemäß ist es aber eher wahrscheinlich, dass mit einem neuen Richter auch alle relevanten Zeugen neuerlich geladen werden müssen. Das Verfahren würde damit de facto neu beginn, würde wesentlich länger dauern und deutlich teurer werden.

Seitens der RLB bleibt man auch am Tag nach dem großen „Knalleffekt“ bei der bisherigen Linie. Das Prozessgeschehen möchte man nicht kommentieren, die Standpunkte der Bank würden im Prozess von Anwalt Wolfgang Höller hinreichend vertreten, ergänzen möchte man dazu nichts.

Für die Stadt St. Pölten betont Rathaus-Sprecher Martin Koutny auf die Frage, ob der Ablehnungsantrag von Lukas Aigner für die Mandantin überraschend kam bzw. ob so ein Vorgehen im Vorfeld abgesprochen war, dass der St. Pöltner „Gemeinderat die Rechtanwaltskanzlei Kraft & Winternitz damit beauftragt hat, die Interessen der Stadt vor dem Handelsgericht in bestmöglicher Weise zu vertreten. Dieser Auftrag umfasst daher auch einen Ablehnungsantrag, sollte dieser geboten sein.“

Und wie sieht es mit der von der Bank angedeuteten Gesprächsbereitschaft aus? Wären Gespräche zwischen Stadt und Bank aus Sicht des Magistrats wünschenswert oder sind schon Gespräche geplant? Koutny dazu: „Wie in der Einvernahme von Vorstandsdirektor Dr. Karl zutage gekommen ist, war die Bank vor der Klage, obwohl sie der Stadt eindeutig Gesprächsbereitschaft signalisiert hat, nie ernsthaft an einem Vergleich interessiert. Die Bemühungen der Stadt zur einvernehmlichen Lösung und die Haltung der Bank wurde vor Gericht mit ‚ätsch‘ kommentiert. Wenn nun Dr. Höller Gesprächsbereitschaft andeutet, so ist man bei der Stadt sehr gespannt darauf, ob man seitens der Bank diesmal ernsthafte Vergleichsgespräche führen will, oder doch wie bisher nur Scheingespräche. Den Standpunkt der Stadt zur Gesprächsbereitschaft hat Mag. Aigner in der Verhandlung klar dargelegt.“

Vielleicht finden ja doch noch konstruktive Gespräche zu einer außergerichtlichen Einigung statt. Zumindest Martin Ogris hätte da wohl eher nichts dagegeben.

Mehr zur Tagsatzung vom 6. Mai 2014 am Handelsgericht Wien bei: „Die Irren, die herumfuhrwerken