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Im 17. Stock des Wiener Handelsgerichts findet heute die Fortsetzung der STP-SWAP-Causa statt. Die Erfahrung zeigt, dass rund um diese Prozesstermine in St. Pöltens politischer „Causa Prima“ auch abseits der zivilrechtlichen Ebene oft neue Entwicklungen stattfinden.

Auf der politischen Bühne war es in den letzten Wochen ruhig. Zwar hatte der St. Pöltner Gemeinderat in seiner Sitzung vom 31. März die Abhaltung von de-eskalierenden Parteigesprächen beschlossen, stattgefunden haben diese bis heute nicht. Auch eine gemeinsame Terminsuche der St. Pöltner Fraktionen hat bis dato nicht stattgefunden. Zuletzt kündigte Bürgermeister Matthias Stadler an, nach Ostern mit der FPÖ-Fraktion ein Vorgespräch zu führen. Die FPÖ hatte den Antrag eingebracht.

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Matthias Adl und Peter Krammer, beide ÖVP St. Pölten, kündigten am 21. März Post an die Staatsanwaltschaft St. Pölten an.

Die ÖVP feilt unterdessen noch an der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft, die sie am 21. März bereits angekündigt hatte. Im Zuge der Aufregung rund um die Feststellung der NÖ Gemeindeaufsicht, dass ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates falsch sei, sah die St. Pöltner ÖVP das Vertrauen in den Bürgermeister massiv gestört und kündigte ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft an. Seit längerem fragte sich beispielsweise ÖVP-Klubobmann Peter Krammer, ob das Verhalten des Bürgermeisters nicht Amtsmissbrauch und Untreue darstelle. Weder bei der St. Pöltner Staatsanwaltschaft, noch bei der „Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“ sind entsprechende Sachverhaltsdarstellungen eingegangen, gegen den St. Pöltner Bürgermeister läuft kein Ermittlungsverfahren.

Im Wiener Handelsgericht ist heute die Vernehmung von zwei Zeugen geplant. Inhaltlich wird es dabei wieder um die Frage des Verjährungsverzichts gehen, den die Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien ihrem Kunden, der Stadt St. Pölten, zugstanden hatte. Durch eine verspätete Zahlung der Stadt, sei der Verzicht jedoch hinfällig geworden, weshalb die Bank bestreitet, dass die Stadt das Geschäft überhaupt noch einklagen kann. Auch ist strittig, ob im Vorfeld dieses Verjährungsverzichts die Stadt mit der Bank „Vergleichsgespräche“ geführt hat, oder ob die Bank der Stadt immer gesagt hat, dass sie an keinem Vergleich interessiert sei.